Beratung und Information
 

Betreuung

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  Betreuung in besonderen Lebenssituationen
  Was Sie als Schwangere wissen sollten
  Wochenbettbetreuung
 

Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme.

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten.

Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch einmal 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.